Europäische Prozesse

1. Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung (Kopenhagen-Prozess)

Im März 2000 legte der Europäische Rat in Lissabon als strategisches Ziel bis 2010 fest, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt (Lissabon-Strategie).

Als Beitrag der Berufsbildung zu den in der Lissabon-Strategie definierten Herausforderungen, wurde im November 2002 der so genannte Kopenhagen-Prozess in Gang gesetzt. In der am 30. November 2002 verabschiedeten Kopenhagener Erklärung vereinbarten die für die Berufsbildung zuständigen Minister aus 31 europäischen Staaten, die europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission, die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zu verstärken.

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2. Indikatoren und Benchmarks in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Indikatoren und Benchmarks sind zu einem festen Bestandteil zur Messung der erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie geworden. Dies gilt auch für den Bildungsbereich. Ausgangspunkt war hier die Sitzung des Bildungsministerrates am 12. Februar 2001 in Brüssel, auf welcher gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vereinbart wurden. Der entsprechende Bericht, die konkreten und künftigen Ziele der Systeme, der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde vom Europäischen Rat im März 2001 auf seiner Frühjahrstagung in Stockholm angenommen.

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