Europäische Zusammenarbeit
Vom Kopenhagen-Prozess in 2002 bis hin zur Osnabrücker Erklärung in 2020: Gemeinsame Ziele, Prioritäten und Benchmarks für die berufliche Bildung werden vereinbart, deren Fortschritte überprüft und die Orientierung des Prozesses neu ausgerichtet.
Webseite der EU-Kommission zur BerufsbildungEuropäischer politischer Rahmen für die Berufsbildung nach 2020
Die Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz wurde von der EU Kommission am 1. Juli 2020 vorgestellt. Diese legt die Ziele für die Weiterbildung und Umschulung fest, die in den nächsten fünf Jahren erreicht werden sollen.
Neben dieser neuen Agenda billigten die EU-Staaten die Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als "Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft" am 30. November 2020. Sie vereinbarten Maßnahmen in der Berufsbildung für den Zeitraum 2021-25. Das Ziel ist die Operationalisierung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz. Die EU-Länder haben sich vier Ziele für die Berufsbildung gesetzt.
Innovationen in der beruflichen Bildung sind eng mit neuen Kompetenzen, Lehrplänen, Unterrichtsmethoden und Prognoseinstrumenten verbunden. Digitales Lernen und künstliche Intelligenz sollen Lernende dabei unterstützen, ihr Wissen und ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln. Die Bedeutung von Berufsbildungsprogrammen der EQR-Niveaus 5 bis 8 unterstreichen den Exzellenzfaktor der beruflichen Bildung. Sie sind flexible, inklusive und wertvolle Alternativen zur Hochschulbildung, die den Absolventen und Absolventinnen Zugang zu Führungspositionen und Berufschancen entsprechend den gegenwärtigen und künftigen sozioökonomischen Erfordernissen bieten.
Da der digitale und ökologische Wandel zu Veränderungen in Qualifikationsprofilen und zur Entstehung neuer Tätigkeiten führt, müssen die Menschen bei ihrer Weiter- und Höherqualifizierung unterstützt werden. Lebenslanges Lernen setzt voraus, dass Menschen sich im großen Angebot des Weiterbildungssystems zurechtfinden und dabei moderne Technologien und Lernmittel nutzen können. Eine effektive Berufsberatung und der Zugang zu qualitativ hochwertiger Weiterbildung für alle und insbesondere für benachteiligte Lernende ist wichtig. Das berufliche Bildungspersonal, die Berufsberater/innen, Ausbilder/innen und Mentor/innen sollten von der beruflichen Erstausbildung und einer kontinuierlichen Weiterbildung profitieren, um als Multiplikatoren des lebenslangen Lernens zu wirken.
Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema, das die Bereiche Arbeitskräftebedarf, Bildung, Kompetenzen, Berufe und geographische Verteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitskräften betrifft. Die berufliche Aus- und Weiterbildung soll anstreben, Kompetenzen für Nachhaltigkeit in ihren Regelwerken und ihrer Praxis zu verankern. Die Entwicklung von Open-Source-Angeboten und digitalen Lernumgebungen kann den Zugang zu Bildung für nachhaltige Entwicklung innerhalb und außerhalb des Bildungssystems stärken – ob in Schulen, Unternehmen oder zu Hause.
Die globale Entwicklung bietet große Chancen für den Bildungs- und Ausbildungsstandort Europa. Die Mobilität in der beruflichen Bildung hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark zugenommen. Kooperationsprojekte, die auf die Entwicklung gemeinsamer Berufsbildungsangebote und -qualifikationen ausgerichtet sind, nehmen Fahrt auf. Die europäischen und nationalen Qualifikationsrahmen wie auch der Europass haben hierfür den Weg geebnet. Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen und Kompetenzen tragen dazu bei, dass die zuständigen Stellen, Bildungs- und Ausbildungsanbieter, Arbeitgeber und Privatpersonen eine sachkundige Wahl und Entscheidung treffen können.
Europäische Minister einigen sich in Riga auf neue Ziele
Auf der Tagung der Minister für berufliche Aus- und Fortbildung, der Sozialpartner und der Europäischen Kommission am 22. Juni 2015 wurden folgende Ziele vereinbart:
Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung; hierzu Einbindung von Sozialpartnern, Unternehmen, Kammern und Berufsbildungseinrichtungen und Förderung von Innovation und Unternehmergeist.
Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen in der Berufsbildung im Einklang mit der EQAVET-Empfehlung und – als Teil der Qualitätssicherungssysteme – Einrichtung von Mechanismen zur kontinuierlichen Information und Rückmeldung an die Systeme der beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung auf Basis der Lernergebnisse.
Verbesserung des Zugangs zur beruflichen Aus- und Fortbildung und zum Erwerb von Qualifikationen für alle durch flexiblere, durchlässigere Systeme, insbesondere mittels effizienter und umfassender Orientierungsdienste und Validierung der Ergebnisse des nicht-formalen und informellen Lernens.
Weitere Stärkung der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (wie Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen) in den Lehrplänen für die berufliche Bildung sowie Schaffung wirksamerer Angebote für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.
Einführung systematischer Ansätze und Angebote für die Erstausbildung und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der Berufsbildung sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Umfeld.
Der Kopenhagen-Prozess und das Brügge-Kommuniqué
Der 2002 eingeleitete Kopenhagen-Prozess bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung in Europa. In der Folge wurde dieser Prozess mehrfach erneuert, ergänzt und weiterentwickelt.
Durch eine Reihe von Kommuniqués – vor allem das Brügge-Kommuniqué vom Dezember 2010 – werden die Fortschritte in Bezug auf die vereinbarten Ziele regelmäßig überprüft und die Orientierung des Prozesses neu ausgerichtet. Weiterlesen im Cedefop Kurzbericht "Bessere Berufsbildung für ein besseres Leben" und auf der Webseite der EU-Kommission